Wartung & Service

Der UVV-Prüfservice ist ein wichtiger Bestandteil der Instandhaltung, ähnlich wie der TÜV beim Fahrzeug.

Er beurteilt den Ist-Zustand Ihrer Toranlage sowie deren Komponenten und Funktionen.

Die sicherheitstechnische UVV-Prüfung darf nur durch Sachkundige durchgeführt werden. Die UVV Prüfung erfolgt gem. ASR A 1.7, (alt BGR 232), DIN 18650, DIN 14677, DIBT, LBO und den gesetzlichen Grundlagen.

Die Arbeitsstättenrichtlinie ASR A 1.7. ist formuliert wie folgt:

„Kraftbetätigte Türen und Tore müssen nach den Vorgaben des Herstellers vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrend sachgerecht auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Die wiederkehrende Prüfung sollte mindestens einmal jährlich erfolgen. Die Ergebnisse der sicherheitstechnischen Prüfung sind aufzuzeichnen und in der Arbeitsstätte aufzubewahren.“

(ASR A 1.7, Abschnitt 10.2 (1))

Durchführung der Prüfung:

„Die sicherheitstechnische Prüfung von kraftbetätigten Türen und Toren darf nur durch Sachkundige durchgeführt werden, die die Funktionstüchtigkeit der Schutzeinrichtungen beurteilen und mit geeigneter Messtechnik, die z. B. den zeitlichen Kraftverlauf an Schließkanten nachweist, überprüfen können.“

(ASR A 1.7, Abschnitt 10.2 (2))

Brandschutztüren und -tore sind nach der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung bzw. dem Prüfzeugnis regelmäßig zu prüfen, damit sie im Notfall einwandfrei schließen (z. B. Feststellanlagen einmal monatlich durch den Betreiber und einmal jährlich durch den Sachkundigen).

(ASR A 1.7, Abschnitt 10.2 (3))

Reparatur

Starke und dauerhafte Beanspruchung können zu ungewolltem Verschleiß der aus dem Produkt bestehenden Materialien führen.

Professionelle Wartung schützt Sie vor wirtschaftlichen Verlusten und technischen Ausfällen. Unsere geschulten Mitarbeiter sorgen für eine reibungslose und dauerhafte Funktion Ihrer Toranlage.

Wir geben Ihnen durch handwerkliche Qualität und regelmäßig durchgeführte Wartungsarbeiten Sicherheit.